ÜBERSETZUNGEN MIT BEGLAUBIGUNG FÜR ÄMTER UND BEHÖRDEN - APOSTILLE

Deutsche Ämter und Behörden fordern in der Regel beglaubigte Übersetzungen von 

Urkunden, Zeugnissen und anderen Dokumenten. Anders als in Russland beglaubigen die 

deutschen beeidigten Übersetzer ihre Übersetzungen selbst. Sie bestätigen die Vollständigkeit 

und Richtigkeit der Übersetzung einer im Original oder in beglaubigter Kopie vorgelegten 

Urkunde mit Stempel, Unterschrift und Beglaubigungsformel. So wird die Übersetzung ein 

amtliches Dokument, das bei allen Ämtern und Behörden, Gerichten, Notar- und  Rechtsanwaltskanzleien in Deutschland rechtskräftig ist.

Als beeidigter Übersetzer für die russische Sprache übersetze und beglaubige ich für Sie folgende Schriftstücke

Beglaubigte Übersetzungen von Urkunden aus dem Russischen ins Deutsche gemäß Standard ISO/R9

Geburtsurkunden, Heiratsurkunden, Scheidungsurkunden und Sterbeurkunden, Auslandspässe und Inlandspässe, Zeugnisse, Diplome, Führerscheine, Rentenbescheinigungen, medizinische Atteste, Vollmachten, Kaufverträge, Schriftsätze, Anklageschriften, Beschwerden und andere Dokumente

Beglaubigte Übersetzungen von Urkunden aus dem Deutschen ins Russische

Einbürgerungszusicherungen, Einbürgerungsurkunden, Meldebescheinigungen, Meldebestätigungen, Personalausweise, Reisepässe, Familienbücher, Scheidungsurteile, Bescheinigungen über Namensänderung, gerichtliche Urteile, Kaufverträge, Klageschriften, Anträge und Apostillen sowie andere Dokumente