Deutsche Ämter und Behörden fordern in der Regel beglaubigte Übersetzungen von
Urkunden, Zeugnissen und anderen Dokumenten. Anders als in Russland beglaubigen die
deutschen beeidigten Übersetzer ihre Übersetzungen selbst. Sie bestätigen die Vollständigkeit
und Richtigkeit der Übersetzung einer im Original oder in beglaubigter Kopie vorgelegten
Urkunde mit Stempel, Unterschrift und Beglaubigungsformel. So wird die Übersetzung ein
amtliches Dokument, das bei allen Ämtern und Behörden, Gerichten, Notar- und Rechtsanwaltskanzleien in Deutschland rechtskräftig ist.
Geburtsurkunden, Heiratsurkunden, Scheidungsurkunden und Sterbeurkunden, Auslandspässe und Inlandspässe, Zeugnisse, Diplome, Führerscheine, Rentenbescheinigungen, medizinische Atteste, Vollmachten, Kaufverträge, Schriftsätze, Anklageschriften, Beschwerden und andere Dokumente
Einbürgerungszusicherungen, Einbürgerungsurkunden, Meldebescheinigungen, Meldebestätigungen, Personalausweise, Reisepässe, Familienbücher, Scheidungsurteile, Bescheinigungen über Namensänderung, gerichtliche Urteile, Kaufverträge, Klageschriften, Anträge und Apostillen sowie andere Dokumente