Die Apostille ist ein Stempel, der bestätigt, dass ein Dokument ein authentisches, offizielles und rechtliches Dokument des jeweiligen Landes ist.
Soll die Urkunde mit einer Apostille bei zuständigen Behörden der Russischen Föderation auch bei Auslandsvertretungen der Russischen Föderation in der Bundesrepublik Deutschland vorgelegt werden, wird die Urkunde mit einer Apostille versehen und erst danach von einem beeidigten Übersetzer übersetzt und beglaubigt.
Für eine Apostille wenden Sie sich an die zuständige Apostillebehörde. Auskunft darüber, wo eine in der Bundesrepublik Deutschland errichtete Urkunde mit einer Apostille versehen wird, erteilt die Behörde, die diese Urkunde ausgestellt hat.
für Urkunden aller Verwaltungsbehörden ausgenommen Justizverwaltungsbehörden:
- deutsche Originaldokumente (z.B. Bescheinigungen, Diplome, Personenstandsurkunden, etc.)
- amtliche Beglaubigungen von deutschen Originaldokumenten,
soweit diese im Regierungsbezirk Mittelfranken ausgestellt wurden und nicht von Bundesbehörden stammen.
Postanschrift:
Regierung von Mittelfranken
Sachgebiet 11
- Beglaubigungsstelle -
Postfach 606
91511 Ansbach
für Urkunden ausgestellt oder amtlich beglaubigt von Behörden, die dem Ministerium für Justiz der Bundesrepublick Deutschland unterstehen (darunter Notariatskanzleien und Notare und etc.)
Postanschrift:
Landgericht Nürnberg-Fürth (Hauptgebäude)
Fürther Straße 110
90429 Nürnberg
für Urkunden aller Bundesbehörden und Bundesgerichte
Postanschrift:
Bundesverwaltungsamt
Referat ZMV II 6 - Beglaubigungen
50728 Köln
Auskunft darüber, wo in der Russischen Föderation oder in den ehemaligen Republiken der UdSSR errichtete Urkunden mit einer Apostille versehen werden, erteilen die Behörden, die diese Urkunde ausgestellt haben.
Vertretungen der Bundesrepublik Deutschland in der Russischen Föderation
(Stand: 16.06.2024)