FRAGEN - ANTWORTEN

Was ist eine Apostille?

Apostille ausgestellt in der Bundesrepublik Deutschland
Apostille ausgestellt in der Bundesrepublik Deutschland

Die Apostille ist ein Stempel, der bestätigt, dass ein Dokument ein authentisches, offizielles und rechtliches Dokument des jeweiligen Landes ist.

 

Soll die Urkunde mit einer Apostille bei zuständigen Behörden der Russischen Föderation auch bei Auslandsvertretungen der Russischen Föderation in der Bundesrepublik Deutschland vorgelegt werden, wird die Urkunde mit einer Apostille versehen und erst danach von einem beeidigten Übersetzer übersetzt und beglaubigt.

 

Für eine Apostille wenden Sie sich an die zuständige Apostillebehörde. Auskunft darüber, wo eine in der Bundesrepublik Deutschland errichtete Urkunde mit einer Apostille versehen wird, erteilt die Behörde, die diese Urkunde ausgestellt hat.

Beglaubigte Übersetzungen von Urkunden aus dem Deutschen ins Russische mit Apostille

Für Personen, die im Großraum Nürnberg-Fürth wohnen, sind für die Ausstellung der Apostille folgende Behörden zuständig:

a) Regierung von Mittelfranken

für Urkunden aller Verwaltungsbehörden ausgenommen Justizverwaltungsbehörden:

 

- deutsche Originaldokumente (z.B. Bescheinigungen, Diplome, Personenstandsurkunden, etc.)

 

- amtliche Beglaubigungen von deutschen Originaldokumenten,

 

soweit diese im Regierungsbezirk Mittelfranken ausgestellt wurden und nicht von Bundesbehörden stammen.

 

Postanschrift:

Regierung von Mittelfranken

Sachgebiet 11

- Beglaubigungsstelle -

Postfach 606

91511 Ansbach

 

Regierung von Mittelfranken

 

b) Landgericht Nürnberg-Fürth

für Urkunden ausgestellt oder amtlich beglaubigt von Behörden, die dem Ministerium für Justiz der Bundesrepublick Deutschland unterstehen (darunter Notariatskanzleien und Notare und etc.)

 

Postanschrift:

Landgericht Nürnberg-Fürth (Hauptgebäude)

Fürther Straße 110

90429 Nürnberg

 

Landgericht Nürnberg-Fürth

 

c) Bundesverwaltungsamt in Köln

für Urkunden aller Bundesbehörden und Bundesgerichte

 

Postanschrift:

Bundesverwaltungsamt

Referat ZMV II 6 - Beglaubigungen

50728 Köln

 

Bundesverwaltungsamt

 

Apostille - Beglaubigte Übersetzungen von Urkunden aus dem Russischen ins Deutsche

Auskunft darüber, wo in der Russischen Föderation oder in den ehemaligen Republiken der UdSSR errichtete Urkunden mit einer Apostille versehen werden, erteilen die Behörden, die diese Urkunde ausgestellt haben.

 

Vertretungen der Bundesrepublik Deutschland in der Russischen Föderation

 

(Stand: 16.06.2024)